Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für AlgenEXperte-Fassadenreinigung

1. Geltungsbereich

Die AGB des Auftraggebers (AG) werden nicht anerkannt. Es gelten ausschließlich die AGB des Ausführenden Betriebs (AN).

2. Vertragsart

Der Vertrag über die Fassadenreinigung stellt einen Dienstleistungsvertrag dar und keinen Werkvertrag.

3. Leistungsinhalt

Der AN erbringt die Leistung in Form von Algenentfernung unter Anwendung eines Desinfektionsschutzes.

4. Optische Einheitlichkeit

Der AN gewährleistet nicht die Herstellung einer optisch einheitlichen Fläche.

5. Nutzwasser

Der AG stellt kostenfrei Nutzwasser zur Verfügung.

6. Undichtigkeiten

Der AG hat den AN auf bestehende Undichtigkeiten hinzuweisen.

7. Haftung für Wasserschäden

Der AN haftet nicht für Wasserschäden, die auf Undichtigkeiten entstehen.

8. Verschmutzung von Glas

Es kann zu einer Verschmutzung des Glases während der Reinigung kommen.

9. Reinigung des Glases

Der AG ist verpflichtet, das Glas zeitnah nach der Reinigung zu säubern.

10. Haftung bei verspäteter Glasreinigung

Der AN haftet nicht, wenn das Glas nicht rechtzeitig gereinigt wird.

11. Abnahmeprotokoll

Ein schriftliches Abnahmeprotokoll ist für den AN verpflichtend.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Firmensitz des AN.

13. Zugang

Der AG gewährt freien Zugang zu Grundstück, Gebäude und betroffenen Flächen.

14. Reinigungsbereich

Der AG verpflichtet sich, den Reinigungsbereich frei zu halten, um eine problemlose Arbeit zu ermöglichen.

15. Stromversorgung

230 Volt Strom ist vom AG kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

16. Haftung des AN

Der AN haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung.

17. Ansprechpartner

Der AG stellt einen Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.

18. Zahlungsziel

Das Zahlungsziel beträgt zwei Wochen nach Rechnungsstellung.

19. Verzug

Der Verzug tritt ohne Mahnung nach 30 Tagen automatisch ein.

20. Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist bei Mängeln und Schadensersatz beträgt ein Jahr.

21. Höhere Gewalt

Fristen verlängern sich bei höherer Gewalt um die Zeit der Verzögerung.

22. Änderungen von Verträgen

Änderungen von Verträgen sind in schriftlicher Form vorzunehmen.

23. Haftung des AG

Der AG haftet für Schäden, die aufgrund unzureichender Mitwirkung entstehen.

24. Hinweis auf Nacherfüllung

Der Hinweis auf Nacherfüllung hat in Textform zu erfolgen.

25. Offensichtliche Mängel

Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden.

26. Haftung in besonderen Fällen

Der AN haftet in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

27. Auftragsrecht des AG

Das Auftragsrecht des AG findet Anwendung.

28. Leistungsbasis

Basis der Leistung ist die Musterfläche oder die Leistungsbeschreibung des Angebots.

29. Gewährleistungsbestimmungen

Die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gelten, außer bei falschem Lüften, Spritzwasser, Gegenständen oder baulichen Mängeln.

30. Verschmutzungen und Schäden

Anorganische Verschmutzungen und kleinere Fassadenschäden werden nur nach ausdrücklichem Angebot entfernt oder ausgebessert.

31. Verzugszinsen

Verzugszinsen betragen sechs Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB).

32. Garantie

Der AN garantiert für die Dauer von fünf Jahren ab Ausführungsdatum eine algenfreie Fassade. Garantiearbeiten aufgrund von Algen- und Pilzbefall an Fassaden werden nur durchgeführt, wenn die befallene Fläche eine Größe von mindestens 5 Quadratmetern zusammenhängender Fläche erreicht.

Für den absolut unwahrscheinlichen Fall eines Neubefalls verpflichten wir uns, diesen in einem Zeitraum von 12 Monaten in terminlicher Absprache mit Ihnen zu beseitigen. Bei kleineren Flächen stellen wir Material zur einfachen Selbstanwendung zur Verfügung.